Willkommen bei der Medienstelle des RBS
Egal ob Sie Fragen zu aktuellen Themen haben, Bilder oder Hintergrundinformationen für Ihre Reportage brauchen oder nach Ideen für Geschichten suchen – die Medienstelle hilft Ihnen gerne weiter.
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Bitte beachten Sie: Die Medienstelle steht ausschliesslich Journalistinnen und Journalisten für Medienauskünfte zur Verfügung. Für alle anderen Informationen, Fragen und Anregungen steht Ihnen der Kundenservice gerne zur Verfügung.
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Drehgenehmigung und Bildmaterial
Planen Sie als Aufnahmen in unseren Zügen, Bussen oder an Bahnhöfen? Suchen Sie passendes Bildmaterial? Wir unterstützen Sie gerne dabei.
Anfrage für Drehgenehmigung (Film und Foto)
Planen Sie Foto- oder Filmaufnahmen?
Sie möchten in Zügen, in Bussen oder an Bahnhöfen filmen oder fotografieren? Dann benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung der Medienstelle.
So stellen Sie Ihre Anfrage
Bitte füllen Sie das Online-Formular mindestens 3 Arbeitstage vor dem geplanten Termin aus.
Wichtige Hinweise und Bedingungen für Drehgenehmigungen:
- Alle beteiligten Personen müssen während der Fahrten im Zug oder Bus einen gültigen Fahrausweis besitzen.
- Fahrgäste, unbeteiligte Dritte sowie Mitarbeitenden haben Vorrang in Bezug auf Platz und Sicherheit.
- Fahrgäste, unbeteiligte Dritte sowie und Mitarbeitende dürfen durch die Arbeiten in keiner Weise gestört und nur mit deren Einverständnis gefilmt oder fotografiert werden.
- Betriebsabläufe und der Zug- und Busverkehr dürfen nicht gestört werden.
- Es darf nur im öffentlichen und zugänglichen Bereich gefilmt werden.
- Aufnahmen im Gleisbereich sind nur mit schriftlicher Bewilligung erlaubt und müssen von sicherheitsgeschultem RBS-Personal begleitet werden. Die Anweisungen der Begleitpersonen sind strikt zu befolgen.
- Umfragen im Zug und Bus sind nicht gestattet.
- Den Anweisungen von Bahn-, Bus- und Sicherheitspersonal ist jederzeit Folge zu leisten.
- Aus Sicherheitsgründen dürfen sich Personen oder Gegenstände maximal 3,5 Meter an Fahrleitungen annähern.
- Der RBS übernimmt mit der Erteilung der Bewilligung keine Haftpflicht für Unfälle, Schäden oder Diebstahl, die der Gesuchsteller verursacht oder erleidet.
- Es gelten die Bahnhofsordnungen und Verhaltensregeln in den Fahrzeugen.
- Bei kommerzieller Nutzung der Aufnahmen behält sich der RBS vor, eine Gebühr zu erheben und bei aufwändigen Dreharbeiten den Aufwand in Rechnung zu stellen.
Anfrage für RBS-Bilder und Logos
Sie benötigen RBS-Logos oder weiteres Bildmaterial?
Wenn Sie RBS-Logos oder anderes Bildmaterial für eine Publikation benötigen, senden Sie bitte Ihre Anfrage an medien@rbs.ch und geben Sie folgende Angaben an:
- Verwendungszweck
- Gewünschtes Bild- oder Logomotiv
- Format
Eine Nutzung für öffentliche oder kommerzielle Publikationen ist nur mit vorherigem Einverständnis der RBS-Medienstelle möglich.
Anfrage für Nutzung in öffentlichen Publikationen
Bildmaterial oder Logo für Ihre Publikation?
Möchten Sie unser Bildmaterial oder Logo in einer öffentlichen Publikation oder für kommerzielle Zwecke verwenden? Bitte holen Sie vorher unser Einverständnis ein und senden Sie alle relevanten Hintergrundinformationen an medien@rbs.ch.