Netzzugang

Der Zugang zum RBS-Schienennetz ist gesetzlich geregelt und offen für alle berechtigten Unternehmen.

RBS Bahnhof Bern Symbolbild

Voraussetzungen und Regelungen für den Netzzugang

Seit der Bahnreform vom 1. Januar 1999 können in- und ausländische Eisenbahnverkehrs-Unternehmen das Schweizer Schienennetz nutzen. Die Bewilligung an ein Unternehmen zur Nutzung des Schweizer Schienennetzes erteilt das Bundesamt für Verkehr (BAV). Grundlagen der Bewilligung sind die Bestimmungen des Eisenbahngesetzes (EBG) und die Netzzugangsverordnung (NZV) vom 25. November 1998.

Der diskriminierungsfreie Zugang wird auch auf dem Schmalspurnetz des RBS gewährt. Im Leistungskatalog des RBS sind unsere Infrastrukturdaten sowie die Trassenpreise auf Basis der NZV publiziert.

Die aufgeführten Preise sind jeweils für das aktuelle Fahrplanjahr gültig.

Der RBS-Leistungskatalog:

rbs-leistungskatalog-2025.pdf (122.9 KB) Datei herunterladen