Fahrausweiskontrolle

In allen Zügen und Bussen des RBS gilt das Prinzip der Selbstkontrolle. Jeder Fahrgast ist selbst dafür verantwortlich, dass sie oder er vor Abfahrt im Besitz eines gültigen Fahrausweises ist. Dieses System wird in der Schweiz seit vielen Jahren bei nahezu allen Transportunternehmungen des Nahverkehrs angewandt. In den RBS-Bussen können Sie Ihr Ticket auch beim Chauffeur lösen (z. B. ab Haltestellen, wo kein Billettautomat vorhanden ist). In den Zügen verkaufen wir keine Fahrausweise.
Fehlt ein gültiges Ticket, muss der Fahrgast einen Zuschlag bezahlen. Das gilt beispielsweise auch in folgenden Fällen:
- Einfahrtenkarte oder Mehrfahrtenkarte sind nicht entwertet
- Zu wenig oder falsche Zonen gelöst
- Fahrt mit einem Fahrausweis 2. Klasse in der 1. Klasse (gilt auch für den Einstiegsbereich)
- Fahrt mit Abo Gleis 7 auf dem RBS-Netz: Dieser Fahrausweis ist beim RBS nicht gültig
- Kein Billett fürs Velo vorhanden
- Kein Billett für den Hund vorhanden
Es ist nicht immer eindeutig, ob ein Fahrgast versehentlich oder absichtlich ohne gültige Fahrkarte mit uns reist. Deshalb können und wollen wir diese Unterscheidung bei der Fahrausweiskontrolle nicht machen. Wir beurteilen nur, ob ein gültiger Fahrausweis vorhanden ist oder nicht. Mit der Erhebung des Zuschlages unterstellen wir also dem Fahrgast nicht zwangsläufig, dass er oder sie absichtlich ohne gültiges Ticket unterwegs ist. Für missbräuchlich verwendete oder gar gefälschte Fahrausweise gelten übrigens besondere, bedeutend höhere Zuschläge.
Kulanz ist beim RBS grundsätzlich kein Fremdwort. Damit unsere Kontrollen aber glaubwürdig sind, müssen wir hier eine klare Linie verfolgen und wenn immer möglich alle Fahrgäste gleich behandeln. Das mag im einen oder anderen Fall aus der Sicht des Fahrgastes stur und unflexibel wirken.
Fahren ohne gültigen Fahrausweis bedeutet für die Transportunternehmung Einnahmenausfälle. Mit unseren Kontrollen wollen wir im Sinne der Prävention diese Ausfälle auf ein Minimum beschränken. Das kommt schlussendlich wieder den zahlenden Reisenden zugute. Aber auch die Präsenz unseres Kontrollteams wird von vielen Fahrgästen geschätzt (auch wenn manchmal das Hervorklauben des Billetts beim Lesen, Schlafen oder Hinausschauen stört).
Fahrausweiskontrollen durch Securitrans und SBB Police
In den Abenstunden fahren in unseren Fahrzeugen Mitarbeitende der Securitrans und der SBB Police mit. Diese ergänzen unseren Kontrolldienst und leisten Aufgaben, die unser Personal nicht erbringen kann. Im Gegensatz zu anderen Transportunternehmungen, welche auch eng mit diesen Unternehmen zusammen arbeiten, führt die «Bahnpolizei» beim RBS auch Fahrausweiskontrollen durch.
Das hat mindestens zwei Vorteile: Gerade in den Abendstunden ist das Gewaltpotenzial in den Zügen und Bahnhöfen am grössten und die Präsenz der uniformierten «Bahnpolizei» wirkt präventiv. Da wir auch zu diesen Zeiten Fahrausweiskontrollen machen, nutzen wir die Synergien und lassen diese von der «Bahnpolizei» durchführen. So können Kosten eingespart werden. Die Mitarbeitenden der Securitrans und der SBB Police werden eingehend für die Fahrausweiskontrolle sowie für kundendienstliche Belange geschult.
Die Mitarbeitenden von Securitrans und SBB Police sind in ihrer Uniform unterwegs.

