Geplantes Depot in Bätterkinden: RBS begrüsst Bundesgerichtsentscheid

Nach dem Kanton Bern bestätigt auch das Bundesgericht die Standortevaluation für ein neues RBS-Depot als objektiv und genügend abgeklärt. Die Gemeinde Bätterkinden hatte gegen den Richtplaneintrag des Kantons Bern beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht. Der RBS begrüsst den Entscheid des Bundesgerichtes und wird das Bauvorhaben wie geplant weiterführen.

In seinem Urteil stützt das Bundesgericht die Standortevaluation des RBS u.a. mit der Begründung, dass «in allen Phasen […] eine Vielzahl objektiver Kriterien zur Anwendung» gelangt seien. Der Standort Leimgrube erweise sich daher als genügend abgeklärt und es habe auch nicht an der Prüfung von Alternativen gefehlt.

Im Richtplanentscheid vom Dezember 2018 hatten die beigezogenen kantonalbernischen Fachstellen die Standortevaluation des RBS ebenfalls als transparent und nachvollziehbar beurteilt. Die Gemeinde Bätterkinden hat gegen den Richtplanentscheid des Kantons Bern beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht.

Planung mit Einbezug von Bätterkinden geht weiter

Der RBS begrüsst den Entscheid des Bundesgerichtes und wird das Bauvorhaben wie geplant weiterentwickeln. Nachdem im Frühjahr 2019 in einem Architekturwettbewerb ein konkretes Depotprojekt gekürt worden ist, laufen im Moment die Planungen im Vorprojekt. Hierzu hat der RBS auch die Sitzungen mit der Projektbegleitgruppe wieder aufgenommen. In mehreren Workshops wird in der Projektbegleitgruppe insbesondere konkret über die Themen Verkehr, Lärm, Licht, Umwelt, Gestaltung der Aussenanlage und über das Groblayout der Gleisanlage sowie des Bahnhofs diskutiert. Gemeinsam sollen zu diesen Punkten konkrete Lösungen erarbeitet werden. Der RBS will anschliessend das Bauprojekt erstellen, so dass 2021 das Plangenehmigungsverfahren gestartet werden kann. Mit einer Realisierung des Depots rechnet der RBS aus heutiger Sicht frühestens in den Jahren 2023/2024 (je nach Verlauf des Genehmigungsprozesses), mit der Inbetriebnahme frühestens 2025.