FAQ

  • Allgemeine Fragen

    S-Bahn Bern

    Im Auftrag der Kantone betreiben der RBS und die BLS je zur Hälfte die S-Bahn Bern. Die S-Bahn Bern ist heute das zweitgrösste S-Bahn-System der Schweiz.

    Weitere Infos und das gesamte Liniennetz finden Sie unter: www.s-bahn-bern.ch

    Warum ist es auf dem Perron in Bern manchmal so eng?

    Der RBS-Bahnhof Bern ist besonders während der Hauptverkehrszeiten sehr gut besucht. Um den Ein- und Ausstieg für alle möglichst sicher und schnell zu gestalten, helfen ein paar einfache Verhaltensregeln:

    • Rücksicht nehmen – besonders auf Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
    • Geduld bewahren – nicht zu früh auf das Perron drängen. Bleiben Sie, wenn möglich, im Warteraum (auch wenn die Schleusen offen sind), bis alle Fahrgäste ausgestiegen sind.
    • Zuerst aussteigen lassen, dann einsteigen – so vermeiden Sie Gedränge und Verzögerungen.

    Wenn Sie erst warten, bis der Zug hält und alle ausgestiegen sind, wird die Situation für alle entspannter und sicherer.
     

    Was bedeutet das Symbol für Kurz- oder Langzug?

    Ein Kurz- oder Langzug-Symbol auf den Abfahrtsanzeigen zeigt an, ob ein Zug mit kürzerer oder längerer Zugkomposition fährt. Dies hilft Ihnen, sich auf dem Perron zu positionieren. 

    Was bedeutet Schmalspur beim RBS?

    Die Spurweite beim RBS beträgt genau 1 Meter. Zum Vergleich: Normalspurbahnen wie die SBB fahren mit einer Spurweite von 1’435 mm.

    In der Schweiz sind rund 27 % des Schienennetzes meterspurig. Das entspricht einem Streckennetz von 1’382 Kilometern.

    Mehr Informationen zu Schweizer Meterspurbahnen: railplus.ch

    Wer sorgt für die Sicherheit beim RBS?

    Für Ihre Sicherheit arbeiten wir mit Transsicura zusammen. Deren Mitarbeitende sind in unseren Zügen und an Bahnhöfen unterwegs. Sie unterstützen bei Zwischenfällen und stehen Fahrgästen bei Fragen zur Seite. In den Abendstunden sind sie verstärkt präsent und übernehmen zusätzlich Fahrausweiskontrollen. So können wir Sicherheit und Kontrolle effizient verbinden und Synergien nutzen.

    Die Mitarbeitenden sind speziell geschult und tragen eine eigene Uniform.

  • In Bus und Zug

    Darf ich im Zug essen und trinken?

    Ja, Essen und Trinken sind in unseren Zügen erlaubt – egal ob ein belegtes Brot oder ein mitgebrachtes Menü.

    Damit sich alle Fahrgäste wohlfühlen, bitten wir Sie um Rücksichtnahme:

    • Bitte achten Sie darauf, Ihre Speisen und Getränke so zu geniessen, dass es für andere angenehm bleibt
    • Halten Sie Ihren Platz sauber und entsorgen Sie Abfall in den vorgesehenen Behältern
    • So tragen Sie dazu bei, dass die Fahrt für alle angenehm bleibt

    Genuss unterwegs ist erlaubt – mit ein bisschen Rücksicht wird die Fahrt für alle angenehmer.

    Kann ich mein Velo im Zug mitnehmen?

    Ja, der Velotransport auch im Zug und Bus ist möglich, sofern es die Platzverhältnisse erlauben. Ein gültiges Velobillett ist erforderlich.

    Warum gibt es keine WCs in den RBS-Zügen?

    Ein WC würde viel wertvollen Platz wegnehmen im Zug. Pro behindertengerechte Toilette würde sich die Anzahl Sitzplätze im Zug um 16 Sitzplätze reduzieren – das sind über 10 Prozent!

    Hinzu kommt, dass Zug-WCs sowohl in Anschaffung als auch im Unterhalt und Betrieb relativ teuer sind und im S-Bahn-Betrieb eher selten genutzt werden. Schliesslich sind Zug-WCs immer auch eine Quelle von Problemen verschiedenster Art: Vandalismus, Brandstiftung, Drogenkonsum, Drogenhandel etc.

    Warum kommt es zu Verspätungen bei den Buslinien in der Hauptverkehrszeit (z. B. Linien 36, 40, 41, 44)?

    In der Hauptverkehrszeit ist der Strassenverkehr rund um Bern stark belastet: Staus, Ampelphasen oder kurzfristige Ereignisse können zu Verspätungen führen. Am häufigsten betroffen sind die Linien 36, 40, 41 und 44.

    Was ist das Sorry-Ticket?

    Bei Verspätungen auf dem RBS-Netz erhalten Sie eine kostenlose Einfahrtenkarte als Entschädigung:

    • Ab 10 Minuten Verspätung bei Zügen.
    • Ab 20 Minuten Verspätung bei Bussen.

    Ausgenommen sind geplante Einschränkungen wie beispielsweise bei Bauarbeiten.

    So bekommen Sie das Sorry-Ticket:

    Bringen Sie Ihr gültiges Ticket innerhalb von 24 Stunden während der Öffnungszeiten bei unseren Verkaufsstellen in Bern, Worblaufen, Worb Dorf oder Jegenstorf vorbei.

    Was passiert, wenn mein Anschluss mit dem Bus knapp wird?

    Sie können den/die Bus-Chauffeur:in informieren. Diese leiten Ihren Anschlusswunsch an die Betriebsleitzentrale weiter.

    Wie funktionieren die Klimatisierung und Heizung in den Zügen?

    Die Heizungs- und Klimaanlagen in unseren Fahrzeugen funktionieren vollautomatisch, und orientieren sich an verschiedenen Parameter wie der Innen- und Aussentemperatur. Manchmal kann es vorkommen, dass Fremdeinflüsse wie direkte Sonneneinstrahlung, häufiges Türöffnen oder andere äussere Bedingungen, die Steuerung beeinflussen. In solchen Fällen kann es vorübergehend zu einer stärkeren Kühlung oder Heizung kommen, als eigentlich erforderlich wäre.

    Wie funktioniert die Türschliessung bei Bus und Zug?

    Die Türen unserer Züge und Busse schliessen automatisch kurz vor Abfahrt. Wichtig:

    • Achten Sie auf Signalton und Blinklicht an den Türen.
    • Zügig einsteigen, für eine pünktliche Abfahrt.
    • Zuerst Aussteigen lassen, dann einsteigen – so geht’s schneller.
    • Drücken Sie den Rollstuhl-Knopf - für mehr Zeit beim Ein- und Aussteigen.
    • Bei Halt auf Türanforderung im Bus frühzeitig drücken.
  • Billette und Fahrausweiskontrollen

    Ist ein gültiger Fahrausweis vor Fahrtantritt Pflicht?

    Jeder Fahrgast muss vor Fahrtantritt im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein – sowohl in Bussen als auch in Zügen.
    Dies gilt auch für Zusatzfahrausweise, z. B. für Kinder, Hunde oder Fahrräder. Auch elektronische Tickets müssen vor dem Einsteigen bzw. vor Abfahrt korrekt gekauft oder aktiviert sein.

    Wann ist ein E-Ticket oder Check-in gültig?
    • Der Kauf oder Check-in vor der Abfahrt vollständig abgeschlossen ist
    • Das Ticket während der ganzen Fahrt auf dem Gerät vorzeigbar ist
    • Ein gültiger Ausweis oder SwissPass mitgeführt wird (E-Tickets sind persönlich)
    • Beim Kauf über den elektronischen Fahrplan der richtige Zeitpunkt gewählt wurde
    Was passiert ohne gültigen oder teilgültigen Fahrausweis?

    In jedem Fall wird ein Zuschlag (Gebühr) erhoben – unabhängig davon, ob das Fehlen des Tickets absichtlich oder versehentlich erfolgte.

    Wichtig: Auch bei Irrtümern (z. B. falsches Datum, Ticket vergessen, Zug in Eile bestiegen) gilt der Fahrausweis als ungültig, und die Gebühr wird erhoben. Für gefälschte Tickets gelten höhere Strafen.

    Wer ist für das Inkasso zuständig?

    Das Inkasso erfolgt durch die PostAuto AG im Auftrag des RBS.

    PostAuto AG – Kundenservice Inkasso
    8080 Zürich
    Telefon: 0848 000 152 (CHF 0.08/Min., Mo-Fr: 08.00–16.00 Uhr)
    E-Mail: inkasso@postauto.ch

    Rechtliche Grundlagen:

    Wie werden Fahrausweiskontrollen durchgeführt?

    Die Fahrausweiskontrollen werden durch das RBS-Kontrollpersonal sowohl in Uniform als auch in Zivilkleidung durchgeführt. 
    Bei einer Kontrolle müssen sich die Mitarbeitenden ausweisen – der Dienstausweis mit Foto und Personalnummer ist gut sichtbar in der Hand zu tragen.